Notar

Notare leisten auch einen wichtigen Beitrag zum reibungslosen Funktionieren des Gemeinwesens. Nicht umsonst spricht die Bundesnotarordnung – das für die gesamte Berufsgruppe maßgebliche Regelwerk – vom Notar als dem Träger eines öffentlichen Amtes. Ein Rechtsstaat schuldet seinen Bürgern Sicherheit, daher müssen Streitigkeiten geschlichtet, am besten schon im Vorfeld verhindert werden.

Eine ganz wesentliche Voraussetzung für diese Sicherheit ist die Verlässlichkeit von Urkunden und anderen wichtigen Erklärungen: Sind ihre Inhalte klar und eindeutig formuliert, können Auseinandersetzungen erst gar nicht aufkommen. Zwar kann jede Privatperson Urkunden abfassen, doch sind solche Schriftstücke oft im wahrsten Sinne des Wortes nicht das Papier wert, auf dem sie geschrieben stehen. Werden Urkunden dagegen von einer öffentlichen Institution ausgestellt, haben sie von vornherein eine besondere Bedeutung und Beweiskraft.

Diese Funktion einer unparteilichen öffentlichen Institution hat der Gesetzgeber in erster Linie den Notaren übertragen. Nach außen wird diese besondere Stellung durch das Dienstsiegel deutlich, mit dem der Notar die von ihm ausgefertigten Urkunden kennzeichnet.

Das staatliche Auswahlverfahren gewährleistet hierbei, dass nur zum Notar bestellt wird, wer nach Persönlichkeit und Leistung für das Amt des Notars geeignet ist. Den Nach weis der Fachkenntnisse erbringen angehenden Anwaltsnotare seit Mai 2011 in einer notariellen Fachprüfung, deren Ergebnis zusammen mit den Noten des Zweiten Staatsexamens entscheidend für die Bestellung zum Notar ist.

Als weiteres Zeichen des öffentlichen Amtes sind die Notarkosten im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) bundeseinheitlich gesetzlich festgelegt. Die Notarkosten sind in Deutschland grundsätzlich überall gleich, unabhängig davon in welchem Bundesland eine Beurkundung erfolgt und unabhängig davon, ob ein selbständiger Notar, ein Amtsnotar oder ein Anwaltsnotar die Beurkundung vornimmt. Den Notaren ist es zudem verboten, höhere oder niedrigere als die gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren zu verlangen oder zu vereinbaren. Es ist ihnen daher auch nicht gestattet, auf die gesetzlich vorgesehenen Gebühren ganz oder teilweise zu verzichten.

Wie hoch die Bedeutung notariellen Urkunden ist, zeigt sich beispielsweise vor Gericht, wo sie eines der besten Beweismittel sind. Ähnliches gilt in der Zwangsvollstreckung: Als äußerst schwerwiegender Eingriff in die Privatsphäre ist sie nur aufgrund eines rechtskräftigen Urteils oder eben einer notariellen Urkunde möglich. Auch die für die staatlichen Register – Handelsregister, Grundbuch, Vereinsregister – zuständigen Stellen verlassen sich bei ihren Eintragungen auf die Richtigkeit von notariellen Urkunden. Den Behörden wird dadurch die personal und arbeitsintensive Prüfung oft sehr komplexer Sachverhalte abgenommen, trotzdem bleibt die Filterfunktion der Register gewahrt.

Neben ihrem hohen Beweiswert kommt notariellen Urkunden aber auch eine besondere Warnfunktion zu: Vor bedeutenden Entscheidungen wie beispielsweise Hauskauf oder Erbvertrag soll der Bürger durch besondere Formvorschriften vor den Folgen übereilten Handelns geschützt werden. Er soll Zeit bekommen, sich die Konsequenzen einer Unterschrift vor Augen zu führen und vom Notar als neutralem Dritten in Zweifelsfragen Rat einholen zu können.

In der Praxis ist der Notar also auf vielen Feldern gefordert. Hierzu gehören in besonderem Maße, jedoch nicht abschließend, die links genannten und im Fokus von WMi Rechtsanwälte | Notar stehenden Rechtsgebiete.