Mietrecht

Die Vermietung wird gesetzlich als Nutzungsüberlassung auf Zeit gegen Entgelt (Miete) definiert. Das Mietrecht ist damit keinesfalls auf eine Vermietung von Wohn- bzw. Gewerberäumen beschränkt, obwohl das Mietrecht darin seinen größten Anwendungsbereich findet.

Unter dem Begriff des Mietrechts werden neben der Unterteilung in Wohnungs- und Gewerberaummietrecht landläufig auch weitere Rechtsgebiete, wie zum Beispiel Dauernutzungsverträge zwischen Genossenschaften und ihren Mitgliedern oder auch Pachtverträge verstanden.

Als Fachanwälte auf dem Gebiet des Miet- und Wohnungseigentumsrechts beraten und vertreten wir unsere Mandanten sowohl gerichtlich, als auch außergerichtlich in sämtlichen Fragen des Mietrechts umfassend. Besondere Probleme des Mietrechts zeigen sich zum Beispiel bei der  Vertragsgestaltung, der Inhaltskontrolle von Formularmietverträgen, der Anpassung des laufenden Mietzinses durch Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete oder wegen baulicher Maßnahmen und energetischer Sanierung, bei Betriebskosten und ihrer Abrechnung, aber auch in Gewährleistungsfragen und der damit in Zusammenhang stehenden Minderung des Mietzinses, der Überprüfung von Schönheitsreparaturvereinbarungen in Mietverträgen sowie Fragen der ordentlichen und außerordentlichen Vertragsbeendigung bzw. Kündigung von Mietverträgen etc.

Neben einer optimalen rechtlichen Vertretung beachten wir selbstverständlich immer auch die wirtschaftlichen Folgen und die praktische Umsetzbarkeit der gemeinsam erarbeiteten Lösungswege.