Familienrecht

Das Familienrecht regelt die Rechtsbeziehungen der Familienmitglieder untereinander und zu Dritten. Auch Fragen der Adoption, Lebenspartnerschaft und Betreuung gehören zum Bereich des Familienrechts.
Wir sind seit vielen Jahren auf dem Gebiet des Familienrechts tätig und beraten und vertreten Sie außergerichtlich wie auch gerichtlich. Unser Bestreben zielt vorrangig auf eine außergerichtliche Lösung. Sollte diese nicht erreicht werden, vertreten wie Ihre Interessen selbstverständlich auch mit großem Engagement in einer gerichtlichen Auseinandersetzung.
Spezielle Angelegenheiten des Familienrechts sind:

  • Ehescheidung und Scheidungsfolgen
    wie zum Beispiel: Unterhalt, Zugewinnausgleich, Sorge- und Umgangsrecht, Hausrat, Regelung der Verhältnisse an Miet-und Eigentumswohnungen, Versorgungsausgleich
  • Gestaltung und Entwürfe von Ehe- und Partnerschaftsverträgen